Rundschreiben an alle Wohnungsgesellschaften, Vermieter und Eigentümer

    Sehr geerte Damen und Herren,

    in unserem heutigen Rundschreiben möchte ich Sie davon informieren, was der Gesetzgeber von Ihnen verlangt im Rahmen ihrer Mietobjekte.

    Diese gesetzlichen Pflichten werden in den meisten Fällen bis zum heutigen Tage immer noch nicht beachtet.

    Die Fristen gelten ebenso für eigengenutzte Objekte und gewerbliche Räume.

    Laut BGB §536 wurde festgelegt:
    Eine Mietsache muß in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, wenn diese vermietet wird. Der Vermieter steht dafür ein, wenn dies nicht der Fall ist. Deshalb ist es unverzichtbar für den Vermieter, um spätere Regreßansprüche zu vermeiden, sein Eigentum bei jedem Mieterwechsel und alle 4 Jahre (siehe auch BGV A2 und DIN/VDE 0105 Teil 100) von einem Fachbetrieb der Elektro-Innung überprüfen zu lassen.

    Andernfalls kann in einem Schadensfall ( Wohnungsbrand ) der Verlust des Versicherungsschutzes entstehen. (siehe Grundsatzurteil OLG Saarbrücken 4U109/92 15 O 1883/90 verkündet am 4.6.1993).

    Diese Prüfung der Elektroanlage erfolgt nach den gültigen Bestimmungen der DIN/VDE 0701 ( Instandsetzung, Änderung und Prüfung elektrischer Geräte)

    sowie die DIN/VDE 0702 ( Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten mit Steckanschluß ) und wird zertifiziert durch den dafür eingetragenen Elektro-Innungsbetrieb (z.B. Fa. Ingo Gauger ).

    Diese Prüfungsmaßnahme läuft unter dem Begriff E-Check.

    Der E-Check weist Ihnen aus, ob und welche Mängel in ihrer Mietsache vorhanden sind.

    Der Elektrobetrieb steht Ihnen dann als kompetenter Ansprechpartner zur Seite, um diese Mängel zu beheben.

    Nach erfolgreicher Mängelbehebung, bzw. wenn keine Mängel vorliegen erteilt der Verantwortliche mit einer Prüfplakette an der Anlage sowie mit einem Prüfbericht Ihnen die Bestätigung, dass Ihre Anlage den Technischen Vorschriften nach ordnungsgemäß ist.

    Durch diese Bestätigung gewähren führende Versicherungsgesellschaften Ihnen einen Prämiennachlaß, Informationen erhalten Sie bei Ihren Versicherer.

    Die Kosten für die Überprüfung belaufen sich z.B. bei einer Leerwohnung, 2 Zimmer, normale Ausstattung) um ca. 200,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen MWSt.

    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!

    Mit freundlichem Gruß

    Ingo Gauger



    Prüffristen (Richtwerte)


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